AGB

Unsere AGB

Dangla Tours ist eine in Spanien ansässige Incoming-Agentur für Reiseleistungen in Spanien und bietet Reiseunternehmen (im folgenden Reiseveranstalter genannt) diese Leistungen zur Erstellung eines eigenen Angebotes für von diesen veranstaltete Gruppenreisen an. Für sämtliche Leistungen gelten nachfolgende Buchungsbedingungen.
Dangla Tours tritt grundsätzlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (Trans-fers, Busausflüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (Hotelaufenthalte, Mietwagen, Tourguides, Ticketverkauf, Aktivitäten) oder fremdveranstalteter Pauschalreisen auf. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung von Reiseleistungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Dangla Tours. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von Dangla Tours vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer einer Reiseleistung die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger ausschließlich Anwendung. Diese sind im jeweiligen Vertrag einzusehen.

I. Abschluss des Vertrages und vertragliche Leistungen
Soweit die von Dangla Tours dem Veranstalter unterbreiteten Angebote akzeptiert werden, erfolgt eine Buchungsbestätigung von Dangla Tours über die angebotenen und gewünschten Reiseleistungen. Die Angebote stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung durch den Veranstalter. Erst mit der von Dangla Tours schriftlich erteilten Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Dangla Tours und dem Veranstalter der Gruppenreise über die gebuchten Leistungen zustande. Vertragliche Beziehungen zwischen den einzelnen Kunden des Veranstalters und Dangla Tours werden nicht begründet. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in konkreten Angeboten (Newsletter, Flyer, Website-Angebote) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von Dangla Tours. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung nicht erfolgt, sind Wünsche aus der Buchungskorrespondenz nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

II. Bezahlung des Reisepreises / Zurückbehaltungsrecht
Außer anders vereinbart ist 30 Tage vor den gebuchten Reiseleistungen eine Anzahlung in Höhe von 10% aus dem vertraglich vereinbarten Gesamtpreis auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto von Dangla Tours zur Zahlung fällig. Der Rest-Reisepreis in Höhe von 90% ist bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf das genannte Konto von Dangla Tours zur Zahlung fällig. Für den Fall des nicht rechtzeitigen Zahlungseinganges vor Reiseantritt ist die Erbringung der gebuchten Leistungen nicht gewährleistet. Dangla Tours steht insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu, das von Dangla Tours jederzeit ausgeübt werden kann bis der Reisepreis vollständig bezahlt ist.

III. Rücktritt
Ein Rücktritt von den gebuchten Reiseleistungen ist jederzeit - soweit die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird, auch teilweise - möglich. Bis 30 Tage vor Reiseantritt ist der Rücktritt kostenlos. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Bei einem Rücktritt ab 29 Tage vor Reiseantritt von den gebuchten Leistungen folgende Entschädigungen zu leisten:
29. - 14.Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
ab 14. Tag vor Reiseantritt bis Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
Auch ein Teilrücktritt hinsichtlich bestimmter Leistungen oder hinsichtlich einzelner Personen ist möglich. Die Entschädigung errechnet sich in diesem Fällen aus dem auf den abgesagten Teil entfallenen Reisepreis. Soweit durch einen Teilrücktritt jedoch die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, kann nur insgesamt von der Reise zurückgetreten werden. Bei Nichtantritt der Reise ist auf jeden Fall der gesamte Reisepreis zu entrichten.

IV. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Soweit die Reise angetreten wird, aber die gebuchten Leistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden, bleibt der volle Anspruch von Dangla Tours erhalten. Dangla Tours wird sich jedoch bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an Dangla Tours erstattet werden, wird Dangla Tours diese an den Veranstalter erstatten. Für Änderungen, welche nicht von Dangla Tours abhängen, kann Dangla Tours nicht verantwortlich gemacht werden. Auf alle Fälle verpflichtet sich Dangla Tours die bestmögliche alternative Lösung zu finden.

V. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl für alle angebotenen Reisen beträgt 22 Personen, soweit im Angebot und in der Buchungsbestätigung nicht eine andere Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich genannt ist. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird der Preisberechnung die Anzahl der Mindestteilnehmer zugrunde gelegt, soweit ein Rücktritt von der Reise nicht erfolgt ist.

VI. Freiplätze
Die Kosten für Gruppenreisen sehen einen Freiplatz ab 18 zahlenden Gästen im Einzelzimmer vor, der zweite Freiplatz wird ab 40 zahlenden Gästen im Doppelzimmer zuerkannt. Diese Regelung gilt nur für Katalogreisen. Andernfalls gilt die Vereinbarung, die beim Angebot festgesetzt wird.

VII. Reiseleitung
Für die Betreuung der Reise durch Reiseleiter ist der Veranstalter selbst verantwortlich, soweit nach der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich Reiseleiter von Dangla Tours für die gesamte Reise oder für einzelne Reiseteile zur Verfügung stehen. Soweit eine „Reiseleitung für die ganze Reise„ ausgeschrieben ist, handelt es sich um professionelle Reiseleiter, die sowohl kunsthistorische Auskünfte wie auch Informationen über Sitten und Gebräuche in der Region erteilten können.

VIII. Gewährleistung - Abhilfe

Weisen die Reiseleitungen aus Sicht des Veranstalters Mängel auf, so sind diese unverzüglich Dangla Tours mitzuteilen, damit die Mängel geprüft und gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden kann. Soweit die gebuchten Leistungen auch eine Reiseleitung beinhalten, können die Mängel auch der Reiseleitung mitgeteilt und angezeigt werden.

IX. Haftung
Der Veranstalter trägt als Reiseveranstalter die Garantiehaftung gegenüber den Reiseteilnehmern. Dangla Tours haftet ausschließlich soweit ein Verschulden von Dangla Tours oder seiner Leistungsträger vorliegt. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Dangla Tours herbeigeführt worden ist beziehungsweise von Dangla Tours allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen des auf den betroffenen Reiseteilnehmer entfallenen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

X. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Für die Information und die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Paß-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Visabestimmungen durch die von dem Veranstalter gebuchten Reiseteilnehmer ist der Veranstalter verantwortlich.

XI. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Dangla Tours ist das Gericht in Arenys de Mar (Barcelona).

XII. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

XIII. Unterbringung
Die Unterbringung ist in den jeweils angegebenen Hotels vorgesehen, jedoch behalten wir uns das Recht vor, die Gruppe eventuell in einem gleichwertigen oder hochwertigerem Haus unterzubringen, falls uns die Buchungssituation dazu zwingt.

XIV. Vertragspartner
Vertragspartner für die bei Dangla Tours gebuchten Reiseleistungen ist:

Viajes Dangla Tours S.A. - Wilma Gazikyan - C./ Sant Jaume 85, E 08370 Calella (Bcn), Spanien / Handelsregisternr.: G.C. 61-MD - Steuer ID-Nr: ES A08835886